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#MEHRALSNURHANDBALL

1. HERBSTCAMP

Die HSG Großen-Buseck/Beuern veranstaltet in den Herbstferien das 1. Herbstcamp. Das dreitägige Camp wird vom 15. bis 17. Oktober in der Willy-Czech-Halle in Beuern stattfinden.

Am Camp können Kinder aus den Jahrgängen 2008 bis 2011 teilnehmen. Die Trainingsinhalte reichen von Athletiktraining über Torwart- und Wurftraining bis hin zu Kleingruppenspielen, technischen Elementen und Übungen zum Spielverständnis.

Das Camp beginnt jeden Tag um 09:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr, das Mittagessen ist inklusive. Mitzubringen sind ein eigener Ball, Sportsachen, eine Trinkflasche und gegebenenfalls Wechselklamotten.

ANMELDUNG

Zur Anmeldung bitte den Anmeldebogen ausfüllen und per E-Mail an handballcamp@hsg-buseck.de senden.

INFORMATIONEN

Für weitere Informationen steht euch Vanessa Gensterblum gerne zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Herbstcamps

Die HSG Großen-Buseck/Beuern veranstaltet vom 15. bis 17. Oktober 2024 das Herbstcamp in der Willy-Czech-Halle in Beuern. Teilnehmen können Kinder aus den Jahrgängen 2008 bis 2011 aus allen Vereinen. Im Camp trainieren die Kinder in verschiedenen Gruppen. Es wird ein abwechslungsreiches Camp-Programm mit handballspezifischen Inhalten, speziellen Übungseinheiten und Teambuildingmaßnahmen absolviert. Außerdem werden Camp-Wettbewerbe veranstaltet. Die Aktivitäten werden auf die einzelnen Camp-Gruppen abgestimmt und die Kinder können in Absprache mit den Betreuerinnen und Betreuern die Gruppen wechseln, damit eine alters- und leistungsgerechte Umsetzung des Camp-Programms möglich ist. Wenn das Wetter mitspielt, können auch Trainingseinheiten rund um die Sporthalle absolviert werden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herbstcamps werden durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular anerkannt.

Veranstalter des Herbstcamps ist die HSG Großen-Buseck/Beuern

Internet: www.hsg-buseck.de

E-Mail: handballcamp@hsg-buseck.de

Adresse: Willy-Czech-Halle Beuern, Neue Straße, 35418 Buseck

Camp-Leistungen

- Handballtraining in alters- und leistungsgerechten Gruppen

- individuelles Training in Kleingruppen mit verschiedenen Schwerpunkten

- Mittagessen, Obst und Getränke

Anmeldung

 

Anmeldungen der Kinder für das Herbstcamp können nur die Erziehungsberechtigten schriftlich vornehmen. Dafür steht der Anmeldebogen auf der Webseite der HSG Großen-Buseck/Beuern zur Verfügung. Nach der Anmeldung muss die Teilnahmegebühr auf das Camp-Konto überwiesen werden. Erst damit ist die Anmeldung vollständig. Nach vollständiger Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung versendet. Die Reihenfolge der Einzahlungen können für die Teilnahme am Herbstcamp entscheidend sein. Es können maximal 30 Kinder am Herbstcamp teilnehmen. Bei Bedarf wird eine Warteliste eingerichtet. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldebogen erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die Namen der Kinder auf der Teilnehmendenliste veröffentlicht werden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle wichtigten Informationen und Hinweise, die das Kind betreffen, dem Veranstalter vor Beginn des Camps schriftlich mitzuteilen. Anfragen können per E-Mail an die HSG Großen-Buseck/Beuern gesendet werden. Aktuelle Informationen oder wichtige Änderungen und Ergänzungen werden auf der Webseite der HSG Großen-Buseck/Beuern veröffentlicht.

Gebühren

Die Gebühren für das Herbstcamp inklusive Essen und T-Shirt betragen 75,00 €.

Die Spielerinnen und Spieler der HSG Großen-Buseck/Beuern melden sich über ihre Trainerinnen und Trainer an.

Camp-Konto:

HSG Großen-Buseck/Beuern

Sparkasse Gießen

IBAN: DE41 5135 0025 0246 0052 62

BIC: SKGIDE5F

Ablauf

 

Es gelten folgende Trainingszeiten: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Abmeldung: Sollte ein Erziehungsberechtigter sein Kind wieder schriftlich abmelden, wird die Teilnahmegebühr nur dann in voller Höhe erstattet, wenn ein Nachrücker zur Verfügung steht. Ansonsten werden 50 % der Teilnahmegebühr zurückgezahlt.

Ausschluss: Während des Camps führen grobe Verstöße gegen die Ordnung oder Disziplin zum Ausschluss des Kindes durch den Veranstalter. In diesem Fall wird keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr gewährleistet.

Ausstieg: Sollte ein Kind nur an einzelnen Tagen oder Trainingseinheiten teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bei Erkrankungen wird die Situation geprüft - ein ärztliches Attest ist zwingend erforderlich.

Versicherung

 

Alle teilnehmenden Kinder müssen krankenversichert sein sowie über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies bestätigt der Erziehungsberechtigte mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Der Veranstalter und das eingesetzte Camp-Personal übernehmen keine Haftung bei Sportverletzungen oder bei durch teilnehmende Kinder verursachten Schäden während des Herbstcamps.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste. Deshalb wird vom Veranstalter davon abgeraten, dass die Kinder Wertsachen, Handys und elektronische Spielgeräte mit ins Camp bringen. Ist das Mitführen eines Handys wichtig, dann wird dieses bitte vor Beginn beim Veranstalter abgegeben und am Ende des Camptages wieder ausgehändigt. Außerdem sollte kein Taschengeld mitgebracht werden, da Getränke und Obst vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Datenschutz

Mit der verbindlichen Unterschrift auf dem Anmeldebogen willigen Sie in die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung und der Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens des teilnehmenden Kindes ein.

Wir informieren Sie nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerne und ausführlich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend "Daten" genannt). Durch die DSGVO sind uns einige Pflichten auferlegt, um den Schutz ihrer Daten bei der Verarbeitung sicherzustellen. Nachfolgend erläutern wir, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche Rechte Sie diesbezüglich haben.

Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten ihre Daten nach Artikel 6 Absatz 1a der DSGVO auf Basis ihrer Einwilligung durch die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung zur

- Erstellung der Teilnehmerliste,

- Erstellung von Namensschildern und

- Erstellung von Urkunden

Dauer der Verarbeitung

Wir verarbeiten ihre Daten nur so lange, wie es zur Planung und abschließenden Durchführung der Veranstaltung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften wie z. B. der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen erforderlich ist. Sollten Sie die Löschung der Daten wünschen, werden wir ihre Daten unverzüglich löschen, soweit nicht rechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Ihre Rechte als betroffene Person

Nach DSGVO haben Sie das Recht auf

- Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten,

- Berichtigung oder Löschung ihrer Daten,

- Einschränkung der Verarbeitung,

- Widerspruch gegen die Verarbeitung,

- Datenübertragbarkeit,

- Widerruf ihrer gegebenen Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft und

- Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.

Sie erklären sich durch ihre verbindliche Anmeldung damit einverstanden, dass die angegeben Daten (Vor- und Nachname) auf der Teilnehmerliste auf der Webseite der HSG Großen-Buseck/Beuern veröffentlicht werden. Die Teilnehmerliste ist öffentlich und steht für alle Nutzer des Internets zur Verfügung.

Foto- und Filmaufnahmen

Bei den Veranstaltungen werden unter Umständen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf der Homepage, Printmedien und Social-Media-Kanälen des Veranstalters. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Dritten angeboten werden.

Mit dem Betreten der Veranstaltungsräume erfolgt die Einwilligung des Teilnehmers zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und Verbreitung und/oder zeitlich uneingeschränkten Speicherung und Zugänglichmachung des aufgenommenen Bild-, Ton- und Filmmaterials im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters. Die Persönlichkeitsrechte bleiben in jedem Fall gewahrt. Sollte der Teilnehmer im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung seiner Person einverstanden sein, bitten wir um die unmittelbare Mitteilung bei den Verantwortlichen der Veranstaltungen.

Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages ändern oder unwirksam werden, dann ist der Veranstalter berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit derselben Zweckrichtung zu ersetzen. Ein Erziehungsberechtigter des teilnehmenden Kindes kann schriftlich die Zustimmung verweigern, wenn die neue Bestimmung für ihn große Nachteile verursachen würde. Er hat dann auch die Möglichkeit, die Teilnahme schriftlich zu kündigen.

Stand: September 2024

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